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Detaillierte Reiseanfrage

AGB

Sämtliche Buchungen werden nur auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegen genommen. Entgegenstehende Bedingungen werden, außer im Fall ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung, nicht anerkannt. Im Falle einer Buchung bei einem Kooperationsunternehmen von One Luxury GmbH sind die jeweiligen Bedingungen des entsprechenden Unternehmens zu beachten.

 

1. BUCHUNG
Mit Ihrer Buchung bieten Sie der One Luxury GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das Vertragsverhältnis wird für die One Luxury GmbH verbindlich, wenn diese die Buchung und den Preis in Form einer Buchungsbestätigung schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt. Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung mit einer Leistungsbeschreibung (Angebot) für die gebuchte Reise, die den Preis beinhaltet und die Art der Reise bestätigt.

 

2. BEZAHLUNG
Der ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen vom Reisenden auf das Konto der One Luxury GmbH zu leisten. Wurden zusätzlich Reise- bzw. Stornoversicherungen gebucht, sind diese sofort im Ganzen zu bezahlen. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Restzahlungsaufforderung, spätestens 28 Tage vor Reiseantritt, zu bezahlen. Falls der ausstehende Betrag nicht bis zur Abreise bei uns eingegangen ist, wird dies als unangekündigte Reisestornierung durch den Kunden gewertet. Für einzelne Reiseleistungen, für die One Luxury nach Buchung vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss oder die aufgrund restriktiver Einkaufskonditionen besondere Zahlungsbedingungen haben, behält sich One Luxury das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von One Luxury vor Buchungsabschluss und in der Reisebestätigung/Rechnung informiert.

 

2.1 Zahlungen per Kreditkarte
Bei Zahlung per Kreditkarte übermitteln Sie Ihre Kreditkartendaten einmalig an One Luxury GmbH. Die Sicherheit dieser Daten wird durch uns gewährleistet, indem im System eine automatische Dummy-Nummer erzeugt und die letzten drei Stellen durch “X” ersetzt werden. Zusätzlich verlangen wir Ihr Einverständnis zur Abbuchung. In diesem Fall entsteht ein (nicht kostendeckendes) Transaktionsentgelt in Höhe von 2 % des Reisepreises; dies gilt nicht für Barzahlungen und Überweisungen. Bei Buchungen zwei Wochen vor Abreisetermin (oder weniger) sind nur Barzahlungen oder Zahlungen per Kreditkarte möglich.
 

 

3. DURCHFÜHRUNG UND LEISTUNGSABWICKLUNG

Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt grundsätzlich gemäß der getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen von Reiserouten, Programmablauf oder Unterkünften sind vorbehalten. Die Entfernung von einer eventuellen Reisegesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Unpünktliches Erscheinen zu den festgesetzten Abfahrtszeiten, in dessen Folge ein Teilnehmer zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus.

 

3.1 Leistungen durch andere Leistungsträger
Leistungen durch andere Leistungsträger wie z. B. Airlines sind je nach deren Konditionen bei Buchung komplett zu bezahlen.

One Luxury GmbH bietet auch die Vermittlung von Reise- oder Beförderungsleistungen im Namen und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger an. Die Durchführung dieser Reisen oder Beförderungsleistungen gehört daher nicht zum Leistungsumfang der One Luxury GmbH. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger (Hotel, Airline etc.) zustande kommt; hier gelten dann die jeweils anwendbaren Reisebedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Diese werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen von Ihnen bestätigt werden.

 

4. PREISE
Alle Preise sind in Euro angegeben und auf dem Stand des zugrundeliegenden Angebots. Der Preis und die Leistungen der One Luxury GmbH für ein individuell gebuchtes Reisepaket sind bindend. Sollten sich vor der Reise ohne unser Verschulden Änderungen der Selbstkosten zum Beispiel durch eine Änderung der Devisenkurse oder Preiserhöhungen von Flug- und Schiffspassagen etc. ergeben, so bleibt uns eine Preisangleichung vorbehalten. Diese wird jedoch auf maximal 10% des Reisepreises begrenzt. Dies gilt bis maximal 20 Tage vor Abreisetermin. Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person.
 

 

5. LEISTUNGEN
In den Reisepreisen sind die in der Reiseausschreibung aufgeführten Leistungen enthalten. Die Verpflegung der Reiseteilnehmer erfolgt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung entweder auf Basis Übernachtung/Frühstück, Halbpension oder Vollpension. Bei Halbpension sind Übernachtung, Frühstück und in der Regel das Abendessen enthalten. Sind weitere Mahlzeiten im Reisepreis eingeschlossen, so wird dies extra angeführt. Sonderwünsche der Leistungserstellung werden wir soweit möglich berücksichtigen, wir können diese aber nicht garantieren. Trinkgelder sind in unseren Leistungen nicht enthalten.
 

 

6. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen aufgrund von Streiks, witterungsmäßiger, politischer oder sonstiger Umstände höherer Gewalt bleiben vorbehalten.

 

7. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN (STORNO)
Der Reisende kann das Vertragsverhältnis mit der One Luxury GmbH vor Reiseantritt kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen und keine Gründe enthalten. Dabei fallen die jeweiligen untenstehenden Stornokosten an. Geleistete Anzahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Stornokosten zurückerstattet bzw. im Falle eines negativen Saldos als Forderung ausgewiesen.

In Ausnahmefällen (Weihnachten, Silvester etc.) gelten gesonderte Stornobedingungen, bitte informieren sie sich hierfür gezielt bei Ihrem Reiseberater.

 

7.1 Stornotarif Flug
Bei Linien- und Privatflügen tritt One Luxury GmbH als Vermittler auf; Zahlungen werden hier bei Buchung sofort fällig. Im falle einer Stornierung fallen 100% Stornokosten an. Falls Steuern und Gebühren zurückerstattet werden sollten, werden diese von der One Luxury GmbH als Bearbeitungsgebühren einbehalten.


7.2 Stornotarif Hotelleistungen bei Eigenveranstaltung


Hier fallen die folgenden Stornokosten an:

bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 30%

30-15 Tage vor Reiseantritt: 50%

14-3 Tage vor Reiseantritt: 90%

bis 3 Tage (72 Stunden) vor Reiseantritt: 95%
Abweichungen von den Stornobedingungen können durch die Buchung von dynamischen Reisen auftreten. In solchen Fällen wir auf die nicht erstattbare Rate auf der Rechnung hingewiesen.


7.3 Stornotarif Hotelleistungen bei Reisevermittlung

Hier greifen die jeweiligen Stornobedingungen des gebuchten Reiseveranstalters.

 

7.4 Stornoversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung; In diesem Fall gelten deren Bedingungen für die Übernahme der Stornokosten.

 

7.5 Abweichende Stornierungskosten seitens Leistungsträger
Soweit wir nachweisen können, dass wesentlich höhere Kosten bei unseren Partnern entstanden sind, behalten wir uns vor in Abweichung der unter 7.2. dieser Bedingungen genannten Pauschale, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

8. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH ONE LUXURY GMBH
Der Reiseanbieter One Luxury GmbH kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ein Ereignis eintritt, das nicht vorhersehbar war oder wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten wurde.

 

9. WECHSEL DES REISETEILNEHMERS
Grundsätzlich ist der Wechsel des Reiseteilnehmers für die gebuchten Leistungen uneingeschränkt gegen Gebühr möglich. Eine Namensänderung für bestätigte Linien- und Charterflüge ist, je nach den Konditionen der jeweiligen Airline, zumeist kostenpflichtig bzw. nur eingeschränkt möglich.

 

10. HAFTUNG
One Luxury GmbH haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der angebotenen Reisen bis maximal zur vollen Höhe des Reisepreises. Da wir bei Restaurants, Hotels, Transportunternehmen und anderen Leistungsträgern nur Vermittler sind, übernehmen wir hierfür keine Haftung bei Unfällen, Verlusten oder Beschädigungen gleich welcher Art. Die Haftpflicht dieser Unternehmen wird davon jedoch nicht berührt.
Eine Haftung für die Verfügbarkeit der Reise oder Einzelleistung zum Zeitpunkt des Buchungsauftrages wird nicht übernommen.
Für im Rahmen der Vermittlertätigkeit entstandene Schäden haftet One Luxury GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für durch One Luxury GmbH zugesicherte Eigenschaften. Ebenso haftet One Luxury GmbH bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz uneingeschränkt nach den insoweit zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung wird ausgeschlossen bei leichter Fahrlässigkeit seitens One Luxury GmbH oder eingeschalteter Erfüllungsgehilfen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, noch ein Fall des anfänglichen Unvermögens, der Unmöglichkeit oder des Verzugs vorliegt. Soweit One Luxury GmbH demnach für leichte Fahrlässigkeit doch haftet, ist die Haftung beschränkt auf den zweifachen Wert der vermittelten Reise oder Einzelleistung.
Für eventuelle Störungen, die durch die Lebensart der örtlichen Bevölkerung entstehen (Tanzmusik in den frühen Morgenstunden etc.) wird nicht gehaftet. Störungen, die auf Grund leichtsinnigen oder fahrlässigen Verhaltens des Reisenden eintreten (z.B. Trunkenheit, Überfälle, etc.) sind von der Haftung durch die One Luxury GmbH generell ausgeschlossen.
Wir bemühen uns, Ihnen bei allen Reisen eine sorgfältige Auswahl der Transportmittel, Unterbringungen und angebotenen Nebenleistungen zu bieten. Sollte dennoch einmal die Leistung der Ausschreibung nicht entsprechen, ersuchen wir Sie, uns diesen Umstand sofort zu melden, damit wir umgehend Abhilfe schaffen können. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm keine Ansprüche zu.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende muss sich, um seine Forderungen gegenüber One Luxury GmbH geltend machen zu können, über die Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung aushändigen lassen, damit er eine Reklamation vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen nach Reiseende, dem Reiseanbieter One Luxury GmbH mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu stellen. Reiseleiter etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

 

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG, ABTRETUNG
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Kunden sind dem Reiseanbieter One Luxury GmbH innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich (per Email oder Post) mitzuteilen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
Die Verjährungsfrist dieser Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden soll. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseanbieter One Luxury GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis ein Verhandlungspartner die Fortsetzung der Verhandlung verweigert oder verschleppt. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen One Luxury ist ausgeschlossen.

 

12. DATENSCHUTZ, AUSKUNFTSERTEILUNG AN DRITTE
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an Dritte auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift vor Reiseantritt bekanntzugeben; diese erfahren Sie von One Luxury GmbH.

 

13. BESONDERHEITEN 
Verspätungen von Transportmitteln in der jeweiligen Destination, wie Zug, Bus, Bahn oder Flugzeug können vorkommen. Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste werden in Ländern der Dritten Welt oftmals kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt. Es ist ausdrücklich zu berücksichtigen, dass Unterkünfte in den von uns angebotenen Zielgebieten nicht mit europäischem Standard gemessen werden können. Details hierzu werden immer den Angeboten entsprechend ausgewiesen.
Alle Anregungen und Reisetipps in unseren Unterlagen sind rechtlich unverbindlich.
Alle Angaben über körperliche Anforderungen und Klima werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen als Service für den Reisenden. Körperliche Anforderungen sind jedoch subjektiv zu verstehen und Klimaschwankungen jederzeit möglich; deshalb wird für die in diesem Zusammenhang erstellten Angaben keinerlei Gewähr übernommen.
Auf gesetzlich vorgeschriebene Impfungen weisen wir hin. Darüber hinausgehende Impfempfehlungen sind unbedingt vor Abreise bei den entsprechenden medizinischen Fachberatungen einzuholen.

 

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

15. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
Grundsätzlich gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Köln.

 

Stand: 29.03.2015

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